Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Patrick Seitz (im Folgenden „Dienstleister“ genannt) und dem Vertragspartner (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt).

(2) Die AGB des Dienstleisters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Dienstleister deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Der Inhalt der Dienstleistungen ist aus der jeweiligen Tourenbeschreibung auf der Website des Dienstleisters zu entnehmen.

(2) Sofern nicht anderweitig angegeben, sind die Kosten für Fremdleistungen (z.B. Transport, Übernachtung, etc.) nicht im Gesamtpreis enthalten und stellen keine Leistungen des Dienstleisters dar. Der Dienstleister wird allenfalls als Vermittler der Fremdleistungen tätig.

(3) Der Dienstleister erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Dienstleister aber nicht. Insbesondere übernimmt der Dienstleister keine Gewähr dafür, dass der Teilnehmer einen bestimmten Erfolg (z.B. Gipfel) oder ein bestimmtes Ziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz, Willen und Können des Teilnehmers abhängig, auf die der Dienstleister keinen Einfluss hat.

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Führungstouren auf der Internetseite des Dienstleisters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Dienstleisters zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die auf der Internetseite bzw. in den Angeboten des Dienstleisters beschriebenen Leistungen verbindlich zu buchen.

(2) Das Angebot des Dienstleisters ist freibleibend.

(3) Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Dienstleister den Auftrag in Schriftform oder per E-Mail mit dem genau bezeichneten Leistungsumfang und den AGB bestätigt hat.

(4) Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Dienstleister erklärt, weitere Teilnehmer für eine Führung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Dienstleister einzustehen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten für die Leistungen die auf der Internetseite aufgeführten Preise. Die angegeben Preise verstehen sich in Euro und enthalten keine Umsatzsteuer, da der Dienstleister als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist.

(2) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung binnen 7 Tage und ohne jeglichen Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt allgemein nach Erbringung der Dienstleistung. Sonderfälle werden mit dem Kunden individuell besprochen.

(3) Sofern vor Tourbeginn Anzahlungen für Fremdleistungen (z.B. Übernachtung) fällig werden, werden diese vom Dienstleister als Vermittler der Fremdleistungen verauslagt, sofern nicht individuell anders vereinbart. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese dem Teilnehmer bereits vor Tourbeginn zur Erstattung in Rechnung zu stellen. Der Anzahlungsbetrag wird mit der Konsumation vor Ort (z.B. Kosten für Übernachtung, Essen und Getränke auf der Hütte) gegenverrechnet.

5. Rücktritt des Teilnehmers bzw. der Kleingruppe / Stornierungen

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen erstrecken sich bei Buchung eines Kleingruppen-Pauschalangebots (1-3 Personen) auf die Kleingruppe in ihrer Gesamtheit. Kleingruppe und Teilnehmer sind synonym zu verstehen.

(2) Der Teilnehmer kann von dem Vertrag vor Dienstleistungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang beim Dienstleister wirksam. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Teilnehmer nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

Bei Tagestouren:

  • Bis 7 Tage vor Tourbeginn: kostenlos
  • Ab 6 Tage vor Tourbeginn: 25% des Gesamtpreises

Bei Mehrtagestouren (sofern nicht ausdrücklich in der jeweiligen Tourenbeschreibung anderweitig angegeben):

  • Bis 30 Tage vor Tourbeginn: 25% des Gesamtpreises
  • 29 bis 15 Tage vor Tourbeginn: 50% des Gesamtpreises
  • 14 bis 3 Tage vor Tourbeginn: 75% des Gesamtpreises
  • Ab 2 Tagen vor Tourbeginn: 90% des Gesamtpreises

(3) Zur Teilnahme an der gebuchten Dienstleistung sind die in der Anmeldung namentlich genannten Personen berechtigt. Der Teilnehmer kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Tourbeginn (nicht später als sieben Tage) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrags eintritt. Der Dienstleister kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Erfordernisse nicht erfüllt. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, trägt diese der Teilnehmer.

(4) Der Dienstleister hat eine Änderung oder Abweichung einer Dienstleistung vor Tourbeginn unverzüglich nach seiner Kenntnis dem Teilnehmer mitzuteilen. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer hat dies unverzüglich nach der Mitteilung des Dienstleisters geltend zu machen.

(5) Sofern der Teilnehmer nach Tourbeginn vertragliche vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt und dies aus Gründen, die dem Teilnehmer selbst zuzurechnen sind (z.B. eine wetterbedingte vorzeitige Rückreise), hat er keinen Anspruch auf (anteiligen) Abzug bzw. (anteilige) Rückerstattung der Vergütung.

(6) Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.

6. Rücktritt des Dienstleisters (Mindestteilnehmerzahl)

(1) Der Dienstleister ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine in der Leistungsbeschreibung der Tour auf der Internetseite angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

(2) Der Dienstleister hat eine Absage der Dienstleistung unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer mitzuteilen. Der Dienstleister ist berechtigt, bei Mehrtagestouren bis spätestens 14 Tage vor Tourbeginn und bei Tagestouren bis spätestens 3 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Dienstleister unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

(3) Sofern bereits eine Vergütung gezahlt wurde, wird der Dienstleister diese vollständig zurückerstatten, falls bei Ausfall kein Ersatztermin in Frage kommt. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

7. Rücktritt des Dienstleisters / Programmänderungen (Naturbedingungen / Äußere Umstände)

(1) Sofern nicht explizit vom Dienstleister bis 2 Tage vor Tourbeginn eine schriftliche Absage erfolgt ist, findet die Tour bei jedem Wetter statt. Ein Wetter- bzw. witterungsbedingter Vertragsrücktritt obliegt ausschließlich dem Dienstleister. In diesem Fall wird dem Teilnehmer keine Vergütung in Rechnung gestellt bzw. eine bereits gezahlte Vergütung rückerstattet.

(2) Die Tourenbeschreibungen auf der Internetseite sind als geplanter Tourenverlauf zu verstehen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist der Dienstleister jederzeit berechtigt, Programm- und Touränderungen vorzunehmen aufgrund äußerer Umstände, die er nicht zu verantworten hat und die nicht seinem Einfluss unterliegen (z.B. schlechtes Wetter, besondere Gefahrensituationen, Wegsperrungen, körperliche Verfassung einzelner Teilnehmer). Die Entscheidung unterliegt ausschließlich dem Dienstleister.

(3) Sonstige Gründe für eine Absage bzw. den Abbruch einer Tour durch den Dienstleister (z.B. aufgrund einer Erkrankung des Dienstleisters) führen dazu, dass der Teilnehmer einen Anspruch auf (anteiligen) Abzug bzw. (anteilige) Rückerstattung der Vergütung hat, sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird. Alternativ kann, wenn gewünscht, ein gleichwertiger Gutschein ausgestellt werden, der den gesetzlichen Regelungen unterliegt

8. Teilnahmeberechtigung und Ausschlussregelungen

(1) Zur Teilnahme ist jeder berechtigt, sofern er gesund ist und die in der Beschreibung auf der Internetseite aufgeführten Anforderungen der jeweiligen Tour (z.B. das erforderliche technische Können und Leistungsvermögen) erfüllt. Dies schließt auch die Mitführung einer einwandfrei funktionsfähigen und den Touranforderungen angemessenen Ausrüstung (z.B. Bergschuhe) mit ein.

(2) Der Dienstleister ist berechtigt, zu Beginn oder während der Tour Teilnehmer von der Tour oder einzelnen Etappen auszuschließen, wenn begründete Anzeichen vorliegen, dass diese die Touranforderungen nicht erfüllen. Auf (anteiligen) Abzug bzw. (anteilige) Rückerstattung der Vergütung besteht kein Anspruch (siehe auch 5.(5)).

(3) Im alpinen Raum können gewisse Risiken, die außerhalb des Einflusses des Dienstleisters liegen, auch bei sorgfältigster Planung und Umsicht nicht ausgeschlossen werden. Den sicherheitsrelevanten Anweisungen des qualifizierten Dienstleisters ist daher unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung ist der Dienstleister berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise auszuschließen, wenn der Teilnehmer sich oder andere zu gefährden droht. Auf (anteiligen) Abzug bzw. (anteilige) Rückerstattung der Vergütung besteht kein Anspruch (siehe auch 5.(5)).

9. Gutscheine

(1) Sämtliche ausgestellten Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Regelung. Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.

(2) Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Vertrags eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Der Gutschein ist übertragbar.

(3) Der Gutschein kann nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden. Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

10. Rechte an Fotografien und Videomaterialien

(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotografien und Videomaterialien, die während der Tour entstehen und den Teilnehmer zum Teil deutlich erkennbar darstellen, vom Dienstleister unentgeltlich genutzt und zu folgenden Zwecken veröffentlicht werden dürfen: auf der Internetseite bzw. in Werbematerialien und in Social-Media-Kanälen des Dienstleisters.

(2) Die Verwendung der Aufnahmen für andere Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig.

(3) Der teilweise oder vollständige Widerruf der Zustimmung ist in schriftlicher Form jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

11. Haftungsbeschränkung

(1) Hinsichtlich der von dem Dienstleister erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Dienstleister nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Dienstleisters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Patrick Seitz, Stand: 03.02.2025

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